KfW-Förderung - energieeffizient bauen und energieeffizient sanieren
Die bedeutendste Förderung erhalten ökologiebewusste Bauherren und
Sanierer von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Dies ist eine
Kreditanstalt des Bundes, die Wirtschaft, Gesellschaft und
Umweltprojekte unterstützt. Die Förderung erfolgt hier über einen
zinsgünstigen Kredit. Die maximale Kreditsumme beträgt 50.000 € pro
Wohneinheit, die den Energieeffizienz-Standard erfüllt. Den Antrag auf
die Förderung stellt man über die Hausbank oder direkt bei der KfW.
Dieser Antrag ist vor Baubeginn zu stellen. Der effektive Zins beim
Bauen beträgt bei einer Laufzeit von 20 Jahren derzeit 2,8 %, beim
energieeffizienten Sanieren 1,75 %. Dieser wird für 10 Jahre
festgeschrieben, wobei eine vorzeitige Rückzahlung jederzeit möglich
ist. Die Zinshöhe kann sogar noch gesenkt werden, wenn zusätzliche
umweltfreundliche Vorrichtungen, wie zum Beispiel Solaranlagen
integriert werden.
Die KfW fördert ebenso die Sanierungen von Gebäuden auf einen
energieeffizienten Standard. Bis zu 75.000 Euro kann das zinsgünstige
Darlehen betragen.
Weitere Infos die Zinskonditionenübersicht zu den Förderprogrammen
"Energieeffizient bauen" und Energieeffizient sanieren" gibt es bei
unter www.kfw-foerderbank.de
Geförderte Energiesparberatung und Thermografiegutachten für Sanierungsobjekte
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert eine
Vor-Ort-Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in
Wohngebäuden. Dieses Programm ergibt besonders im Vorfeld von
Sanierungen zum Energieeffizenzstandard Sinn, weil der Bauantrag bzw.
Bauanzeige des zu Gebäudes bis 31.12.1994 eingereicht worden sein
musste.
Die Energiesparberatung kann man als Wohneigentümer in Anspruch nehmen.
Der Antrag läuft über den Gebäudeenergieberater oder
Ingenieur/Architekt mit Zusatzqualifikation zur Energieberatung.
Die Höhe des Zuschusses für eine Vor-Ort-Beratung beträgt 300 Euro für
Ein- / Zweifamilienhäuser bzw. 360 Euro für Wohnhäuser mit mindestens
drei Wohneinheiten.
Separate Thermografiegutachten werden pauschal mit 150 Euro, aber höchstens 50% der Beratungskosten (brutto), gefördert.
Weitere Informationen gibt es unter
www.bafa.de 
Marktanreizprogramme für erneuerbare Energien - Wärmepumpen, Holzpelletheizungen, Solaranlagen
Das BAFA fördert erneuerbare Energien, die im Hausbau eingesetzt werden. Darunter zählen:
- Wärmepumpen zur Bereitstellung von Warmwasser und Heizwärme
- Pelletöfen und -kessel
- Solarkollektoranlagen
Wer die Solaranlage mit der Holzpelletsheizung oder einer Wärmepumpe kombiniert, erhält einen zusätzlichen Bonus.
Alle Informationen zu den Fördermöglichkeiten und zum Antragsverfahren gibt es unter
www.bafa.de
Förderprogramme der Bundesländer für energieeffizientes Bauen und Sanieren
Zusätzlich zu der KfW-Förderung gibt es in vielen Bundesländern
regionale Förderprogramme. Diese weichen zwar voneinander ab, können
aber durchaus gewinnbringend für Bauherrenfamilien mit Kindern sein.
Der Bauherr sollte es daher nicht versäumen, sich rechtzeitig vor
Baubeginn über alle Möglichkeiten in seinem Baubereich zu informieren.
Ist das Grundstück in einer Örtlichkeit, das als Sanierungsgebiet
erklärt wurde, können Möglichkeiten einer staatlichen Förderung
bestehen. Ebenso gibt es bei denkmalgeschützten Gebäuden und der
entsprechend denkmalgerechten Sanierung die Möglichkeit, 10 Jahre lang
9 Prozent der Sanierungskosten als Sonderausgabe zu verrechnen.
In Sachsen werden u. A. neue Passivhäuser mit 100 Euro pro
Quadratmeter Energiebezugsfläche gefördert. Diese Förderung bleibt
weiterhin kombinierbar mit einem KfW-Kredit. Infos gibt die Sächsische
Aufbaubank (SAB).
Eine - nicht abschließende - Übersicht gibt es hier unter: Förderprogramm der Bundesländer
Eine weitere Möglichkeit zur Information über die regionalen
Förderprogramme geben in der Regel die Wirtschaftsministerien der
Länder heraus. So hat etwa das Wirtschaftsministerium M-V einen
112-seitigen Katalog mit Förderinstrumenten herausgegeben, der
beispielsweise bei den Industrie- und Handelskammern erhältlich ist.
Dort finden sich neben den KfW-Programmen auch die Länderprogramme für
Umwelt/Energie in einer Übersicht mit Kurzinformationen und
Kontaktdaten.
Der
BINE Informationsdienst enthält online einen Wegweiser für zahlreiche Energieförderprogramme.
Fragen Sie auch Ihre Hausbank und Ihre Baufirma nach ihren Erfahrungen.
Vielleicht ergeben sich auch dadurch noch wertvolle Tipps und Hinweise.
Förderprogramme der Energieversorgungsunternehmen
Einige Energieversorgungsunternehmen fördern die Investition in eine Wärmepumpe mit einem Zuschuss im dreistelligen Bereich. Spezielle Wärmepumpentarife bieten günstigere Stromkosten für die Aufwendung der Zusatzenergie beim laufenden Betrieb der Wärmepumpe. Hierzu ist in der Regel ein Zweitarifdrehstromzähler notwendig.
In dieser Liste gibt es einen Überblick, wie die Energieversorgungsunternehmen in NRW die Wärmepumpentechnik fördern:
Förderprogramme von Energieversorgungsunternehmen in NRWEs lohnt auf jeden Fall, bei den Energieversorgungsunternehmen vor Ort nach Zuschüssen und speziellen Wärmepumpentarifen zu fragen!
Erstattung der Mineralölsteuer bei Gaswärmepumpen
Durch den hohen Wirkungsgrad von mit Gas betriebenen Wärmepumpen ist es möglich, die Rückerstattung der im Gaspreis enthaltenen Erdgas-/Mineralölsteuer zu beantragen. Wichtig ist, dass der jährliche Nutzungsgrad über 70 Prozent beträgt und die Fristen für die Anmeldung der Rückerstattung eingehalten werden. Die Anmeldung erfolgt beim zuständigen Hauptzollamt. Auf
www.zoll.de gibt es das notwendige Formular zur Anmeldung der Rückerstattung. Vor Inbetriebnahme der Gaswärmepumpe ist zur Geltendmachung der späteren Rückerstattung die Erlaubnis beim Hauptzollamt einzuholen.
Die Anbieter von Gaswärmepumpen helfen bei den Formularen und dem Verfahrensweg.