Emissionen, Feinstaub, Lärm, Treibhausgase und andere Umweltbelastungen durch die Erdwärmepumpe
Die Umweltbelastungen, die mit einer Erdwärmepumpe einhergehen, sehen auf dem ersten Blick äußerst gering aus. Ein Haus mit monovalent betriebener Erdwärmepumpe hat noch nicht mal einen Schornstein, durch dem Abgase in die Umwelt dringen könnten. Vor Ort ist die
Wärmepumpe als Heizungssystem emissionsfrei. Es gibt keine Rauchgase und keinen Feinstaub, weder Stickoxide und Schwefeloxide, noch Kohlenmonoxid, dass bei einer unvollständigen Verbrennung entstehen kann.
Ganz so einfach ist die Rechnung aber nicht. Denn die Zusatzenergie wird noch zum großen Teil aus emissionsreichen Verfahren erzeugt.
Effiziente Erdwärmepumpensysteme können aus einem Teil Zusatzenergie vier Teile Wärmeenergie aus der Umgebungswärme herausholen.
Dem liegt zugrunde, dass
- das Haus modern gedämmt ist und
- eine Fußboden- oder Wandheizung hat,
- eine Wärmequelle mit konstanten Temperaturen vorhanden ist,
- die Wärmepumpe auf ihre Komponenten optimal abgestimmt ist,
- bei niedrigen Vorlauftemperaturen.
Die Zusatzenergie wird aus herkömmlichen Strom bezogen. Dieser wird in Deutschland zu über der Hälfte aus Kohle gewonnen. Die Stromenergie aus Kohle ist mit Umwelt- und Klimabelastungen verknüpft. Je effizienter das Wärmepumpensystem arbeitet, desto weniger Zusatzenergie wird benötigt. Abstrakt gerechnet minimieren sich damit auch die über die Stromenergie erzeugten Emissionen und Treibhausgase.
Bei den
CO2-Emissionen ergibt sich folgende Platzierung nach den größten Umweltbelastungen (Quelle: Umweltbundesamt):
- Elektroheizung
- Ölheizung
- Gasbrennwertheizung
- Luftwärmepumpe
- Erdwärmepumpe
- Gaswärmepumpe
- Grundwasserwärmepumpe
- Holzpelletheizung
Die Erdwärmepumpe belastet die Umwelt nur halb so stark wie die Ölheizung und verursacht nur 1/6 des CO2-Ausstoßes einer Elektroheizung. Wird stattdessen die Wärmepumpe mit „Ökostrom“ betrieben, schrumpft der
Emissionsanteil auf einen für die deutschen Emissionsziele sehr guten Wert. Nicht ohne Grund fördert der Staat gezielt die Investition in Wärmepumpentechnik in Neubau und Sanierung zur nachhaltigen CO2-Reduzierung.
Weitere Informationen zur Förderung von Wärmepumpen in Neubau und Sanierung:
Förderprogramme für WärmepumpenLärm durch Schallabstrahlung
Wärmepumpen strahlen Lärm in Form von Schall ab. Die Hauptursachen sind Verdichter, Ventilator und Rohrsysteme.
Bei den
Lärmimmissionen wird unterschieden nach
Luftschall und Körperschall. Die außerhalb stehenden Luftwärmepumpen geben vorderrangig Luftschall ab. Der Körperschall ist in der Regel bei in Räumen stehenden Wärmepumpen relevant. Das Gebäude s als Körper gibt den Schall weiter.
Wärmepumpen haben einen durchschnittlichen Schallleistungspegel von 40 bis 75 Dezibel. Das entspricht etwas mehr als ein Kühlschrank (40 Dezibel) oder ein Bachlauf (50 Dezibel).
Während Luft-Wärmepumpen einen auch außen mit dem Luftschall für geringfügigen Lärm sorgen können, tritt Lärm bei Erdwärmepumpen in der Regel nur im Innenbereich eines Hauses auf, da sie dort aufgestellt werden.
Es gibt
Schallschutzmaßnahmen, die die Lärmbelästung minimieren: Durch Aufhängungen und Lagerung kann der Körperschall am effektivsten begrenzt werden. Die Kompenenten, die den Schall verursachen, werden elastisch und abfedernd gelagert. Rohrleitungen können federnd aufgehängt werden. Die Leitungsbefestigungen bestehen aus einem Feder-Masse-System. Die Befestigungen und Durchführungen am Gebäude müssen isoliert sein.
Die Wirkung des Luftschalls lässt sich durch Kompensatoren, Schalldämpfer und Schallschutzhauben (Kapselungen) reduzieren.
Mit lärmarm konstruierter Wärmepumpen und der Beachtung aller Schallschutzmaßnahmen ist die Lärmbelästigung fachgerecht bekämpft.
Wer sich vom Lärm einer Wärmepumpe – etwa durch eine Wärmepumpe ohne genügend getroffener Schallschutzmaßnahmen – im Mietshaus oder vom Nachbar gestört fühlt, hat ein
Anrecht darauf, dass Maßnahmen zur Begrenzung der Lärmemissionen ergriffen werde.
So entschied das OLG München, dass ein Mieter den Lärm der Wärmepumpe im Keller, die eine Lautstärke von mehr als 25 Dezibel in seinem Schlafzimmer verursacht, nicht hinnehmen muss. Der Vermieter musste Abhilfe schaffen.
Beschluss:
OLG München vom 24.10.2007
34 Wx 023/07
OLGR München 2008, 80