Zweitarifdrehstromzähler
Bei der Installation der Elektronik wird ein zweiter Stromzähler installiert. Dieser ist wichtig, um die speziellen Tarife für Wärmepumpen von den Energieversorgungsunternehmen in Anspruch nehmen zu können.
Die Energieversorger können zu Spitzenzeiten die Stromversorgung zur Wärmepumpe für bis zu 3 x 2 h am Tag unterbrechen. Der Wärmepumpenregler muss während der Unterbrechung mit Haushaltsstrom betrieben werden.
Bei Fußbodenheizungen und Wandheizungen ist diese Unterbrechung kein Problem, da der Estrich und auch die Wand genügend Wärmespeicherkapazität haben, sodass es zu keinem Temperaturabfall im Raum kommt. Bei Radiotorheizungen, die in der Regel von Sanierungen bestehen geblieben sind, fängt der Pufferspeicher die Unterbrechung ab.
Inbetriebnahme
Für den Hausherrn ist es wichtig, die Wärmepumpe während des Betriebs und bei Störungen bedienen zu können. Daher ist eine Fachberatung mit einem Mitarbeiter des ausführenden Unternehmens/Werkes vor der Inbetriebnahme zur Regelung der Wärmepumpe.
Reglereinstellungen
Die Regelung der Wärmeabgabe erfolgt über das Ein- und Ausgeschalten. Die Messgrößen für die Ein- und Ausschaltvorgänge sind
- die Raumtemperatur
- die Außentemperatur
- die Vorlauftemperatur
Sinnvoll ist es, den Temperaturfühler für die Außentemperatur an der Nordseite des Hauses anzubringen.
Die Heizgrenze, also der Celsiuswert, wann die Wärmepumpe abschaltet, lässt sich einstellen. Bei Werten ab 15 Grad Celsius Außentemperatur kann die Heizgrenze eingestellt werden. Das Haus speichert in der Regel genügend Wärme, um die Räume bei 20 Grad Cesius zu halten.
Die Heizkurve ist die Vorlauftemperatur der Wärmepumpe in Abhängigkeit zur Außentemperatur. Sie sollte möglichst flach eingestellt werden. Wenn der eingestellte Wert zur Beheizung der Räume nicht genügt, kann die Heizkurve angehoben werden.
Eine mit allen Komponenten abgestimmte Regelung hilft, Störungen zu vermeiden und die größtmögliche Effizienz aus der Wärmepumpenheizungsanlage zu erhalten.
Einzelraumregelung
Eine Einzelraumregelung ist gemäß Energieeinsparverordnung bei allen Heizungsanlagen Pflicht. Eine Befreiung von dieser Pflicht ist nach Antrag bei der Bauaufsichtsbehörde möglich (Ausnahme: bei vermieteten Objekten). Bei Fußbodenheizungen ergibt eine Befreiung durchaus Sinn, weil mit den dadurch verbundenen Mehrkosten für die Regelungstechnik weder Einsparungen auf der Energie- noch auf der Kostenseite im Betrieb gegenüberstehen. Fußbodenheizungen sind träge Systeme mit großen Speichermassen, die einer Einzelraumregelung nicht entsprechen. Die Wärmeabgabe der Fußbodenheizung ergibt sich immer aus der Differenz der Raumtemperatur und der Heizwärmetemperatur. Ein Ausgleich bei fallenden Raumtemperaturen erfolgt unabhängig von Einzelregelungen (Selbstregeleffekt). Der Effekt von Einzelregeleinrichtungen ist nur begrenzt spürbar.
